guten tag ich habe eine spaßtik von geburt an die krankenkasse sagt es wierd nicht bezahlt BKK vor ort ich weiss aber das es ein gerichtsurteil giebt möchte wissen was auf der hilsmittelverordnug stehen muss vom arzt um ein dreirad für erwchsene von ihren produkten zu bekommen.
vielen dank
mfg
Hallo,
in der Regel ist Wichtig, dass auf der Rechnung „Therapiedreirad“ steht. Aber ob die Kasse das Rad trotz Rezept übernimmt oder bezuschusst ist dann nicht gesagt. In den wenigen Fällen, bei den Räder übernommen oder bezuschusst werden, mussten die Kunden zunächst die Kosten Vorstrecken. Es gibt verschiedene Urteile, die zu Gunsten des Versicherten ausgefallen sind. Aber um ein vielfachen mehr Fälle, die abgelegt wurden. Diese Urteile sind dann immer im einzelnen zu betrachten, ob diese auch genau auf die eigene Situation zutreffen.
Weitere Informationen finden Sie hier https://dreirad-fuer-erwachsene.de/Hilfsmittelnummer_Dreirad_Erwachsene
Mit freundlichen Grüßen
R. Gesang